Reise- und Zahlungsbedingungen 2012


Sehr geehrter Reisegast,


in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a ff. BGB und der Informationsverordnung für Reiseveranstalter werden die nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen vereinbart. Bitte lesen Sie diese vor Buchung sorgfältig durch. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen als Reiseteilnehmer, nachstehend Kunde genannt und uns als Reiseveranstalter, nachstehend Boger Eventours genannt, im Falle Ihrer Buchung zustande kommenden Reisevertrags.

Sie können unsere Reisebedingungen auch hier als pdf-Datei (Acrobat Reader notwendig) downloaden.

1. Anmeldung

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Boger Eventours den Abschluss eines Reisevertrags auf Grundlage der Reisebeschreibung, dieser Reisebedingungen und aller ergänzenden Informationen für die betreffende Reise (Internetausschreibung, Katalog, Angebot) – soweit diese dem Kunden vorliegen - verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Boger Eventours zustande. Über die Annahme informiert Boger Eventours den Kunden durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, soweit er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche oder eine gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Boger Eventours vor, an das Boger Eventours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde Boger Eventours innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt, was auch durch eine Anzahlung bzw. Zahlung des Reisepreises erfolgen kann.

2. Zahlung des Reisepreises

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Der Sicherungsschein wird dem Kunden mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe 15 % des Reisepreises zu leisten.

2.2 Der Restbetrag ist zwei Wochen vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.

2.3 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung des Sicherungsscheins verlangt werden.

3. Leistungen

3.1 Die Leistungen von Boger Eventours ergeben sich aus dem Inhalt der Reisebestätigung sowie der Reiseausschreibung.

3.2 Die in der Reiseausschreibung enthaltenen Angaben sind für Boger Eventours bindend. Boger Eventours behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben in der Reiseausschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.3 Vermittelt Boger Eventours ausdrücklich im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen, z.B. Bus- oder Fährtransporte, Mietwagen etc. oder Reiseprogramme fremder Veranstalter, so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners des Reisenden. Diese werden bei Vertragsschluss vorgelegt bzw. stehen auf Anforderung zur Verfügung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Boger Eventours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.2 Boger Eventours ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Boger Eventours eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern Boger Eventours in der Lage ist, eine solche Reise aus dem Angebot ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten.

4.4 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Boger Eventours verteuert hat.

4.5 Eine Änderung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Boger Eventours nicht vorhersehbar waren.

4.6 m Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Boger Eventours den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Boger Eventours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

5. Rücktritt und Umbuchung des Kunden

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Boger Eventours.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so steht Boger Eventours unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu:

Bei ausgeschriebenen Pauschalarrangements (Wellness- und Genussreisen, Rad-, Wander-, Golfreisen, Individuelle Specials):

Bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn:     10 %, mind. EUR 50,-,
Ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn: 30 %,
Ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn: 35 %,
Ab 14. bis inkl. 08. Tag vor Reisebeginn: 45 %,
Ab 07. Tag vor Reisebeginn:     60 %,
Ab Reisebeginn oder bei Nichtanreise: 90 %

des Reisepreises.

Bei individuell ausgearbeiteten Arrangements wie Incentives, Firmenveranstaltungen, Vereins- und Betriebsausflügen, Gruppenreisen:

Bis inkl. 45. Tag vor Reisebeginn: 25 %, mind. EUR 50,-
ab 44. bis inkl. 29. Tag vor Reisebeginn: 30 %,
ab 28. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn: 35 %,
ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn: 40 %,
ab 14. bis inkl. 08. Tag vor Reisebeginn: 60 %,
ab 07. Tag vor Reisebeginn: 80 %,
ab Reisebeginn oder bei Nichtanreise: 90 %

des Reisepreises.

Dem Kunden ist es gestattet, Boger Eventours nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entsprechend vorstehender Regelung entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich entstandenen Kosten verpflichtet.

5.3 Boger Eventours behält sich vor, bei Rücktritt sowie insbesondere bei Nichtanreise und bei dadurch bedingter Nichtinanspruchnahme von vermittelten Leistungen wie z.B. Eintrittskarten (auch Musical- und Theaterkarten) vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu verlangen.

5.4 Boger Eventours empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die im Reisepreis nicht eingeschlossen ist.

5.5 Werden auf den Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), ist Boger Eventours berechtigt ein Umbuchungsentgelt in Höhe EUR 40,- pro Person zu berechnen. Entstehen durch die jeweiligen Leistungsträger im Einzelfall höhere Gebühren, ist Boger Eventours berechtigt, dem Kunden diese in Rechnung zu stellen. Eine Umbuchung ist nur bis zum 30. Tag vor Beginn der Reise möglich. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.6 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt dem vorgesehenen Reiseteilnehmer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Boger Eventours kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkosten setzen sich zusammen aus den Kosten, die der Leistungserbringer für die Änderung verlangt und unserer Bearbeitungsgebühr in Höhe EUR 40,-.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Boger Eventours wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Boger Eventours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Boger Eventours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße rechtswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Boger Eventours, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

7.2. Bis 3 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Boger Eventours verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Boger Eventours, als auch der Reisende den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Die vertragliche Haftung von Boger Eventours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von Boger Eventours eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist.

9.2 Boger Eventours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausflüge, Sportveranstaltungen usw.), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Boger Eventours sind.


10. Vertragsobliegenheiten und Mitwirkungspflicht des Kunden

10.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hat der Reisende nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatzes, wenn er es nicht schuldhaft unterlässt, Boger Eventours einen aufgetretenen Mangel während der Reise anzuzeigen.

10.2 Der Reisende kann bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn er Boger Eventours eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Boger Eventours verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

10.3 Im Falle eines Mangels wenden Sie sich bitte an

Boger Eventours - K. Boger,
Untere Schlosshalde 17 c, D-78351 Bodman-Ludwigshafen,
Tel.: ++49(0)7773-937519, Fax: ++49(0)7773-937521,
Email: info@eventours.de

10.4 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende möglichst schriftlich Boger Eventours gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10.5 Vertragliche Ansprüche verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über vom Kunden erhobenen Ansprüchen, ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Boger Eventours die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10.6 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Kunden durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

11.1 Boger Eventours informiert deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind, über die Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes. In der Person des Kunden begründete persönliche Verhältnisse wie Doppelstaatsbürgerschaft oder Staatenlosigkeit usw. können dabei nicht berücksichtigt werden, sofern sie Boger Eventours nicht ausdrücklich mitgeteilt worden sind.

11.2 Soweit Boger Eventours ihrer Hinweispflicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich Boger Eventours ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Boger Eventours bedingt sind.

12. Gerichtsstand

12.1 Deutsches Recht findet Anwendung und gilt zwischen beiden Parteien als vereinbart.

12.2 Der Kunde kann Boger Eventours nur an deren Sitz verklagen.

12.3 Für Klagen von Boger Eventours gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, jur. Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Boger Eventours vereinbart.

13. Allgemeine Hinweise

Sportreisen wie z.B. Rad-, Wander-, Kanu- oder Segeltouren etc. sind Reiseformen, die vom Reisenden mehr Mitwirkung verlangen, als herkömmliche Pauschalreisen. Die Angebote von Boger Eventours kann jeder gesunde Mensch mit guter Kondition bewältigen, jedoch kann nur der Reisende selbst oder sein Arzt beurteilen, ob er den gesundheitlichen und konditionellen Anforderungen eines solchen Sportprogramms gewachsen ist.

Reiseveranstalter:

Boger Eventours - Kerstin Boger -
Untere Schlosshalde 17 c
D-78351 Bodman-Ludwigshafen
Tel.: ++49 (0)7773-937519
Fax: ++49 (0)7773-937521
Internet: http://www.eventours.de
Email: info@eventours.de
UST-IdNr.:DE 213330407

Stand: Dezember 2011